Inspektionsflug per Drohne

Sichtkontrolle 4.0

"Die Sichtkontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil eines zustandsorientierten Instandhaltungsprogramms.

 

Wir bieten Inspektionsflüge per Drohne um Sichtkontrollen an hohen, nicht leicht zugänglichen Einrichtungen, wie Spannseilen, Schornsteinen oder Windkraftanlagen, durchzuführen.

 

Unsere zertifizierten Drohnenpiloten kennen die Gesetzgebung zu Flügen mit Kameradrohnen und sorgen bei genehmigungspflichtigen Flügen für die entsprechenden Genehmigungen.


Durchführung von Inspektionsflügen per Kameradrohne

Wie auch bei anderen Messmethoden im Bereich der Zustandsüberwachung, setzen sich die Inspektionsflüge aus mehreren Teilschritten zusammen:

DATENERFASSUNG

Die Daten sind in diesem Falle, die von der Kamera gelieferten Bilder. Dies können zum einen hochauflösende Farbaufnahmen der typischen Drohnenkamera sein, zum anderen kann die Drohne aber auch mit einer Wärmebildkamera ausgestattet werden. Dies ist z.B. bei der Inspektion von Solar-Freiflächenanlagen der Fall.



VERGLEICH VON KENNWERTEN

Der zweite Schritt zur Zustandsbestimmung ist der Vergleich zwischen Ist- und Sollzustand.

 

Die gelieferten Bilder ermöglichen, optische Fehler zu erkennen. Bei Wärmebildern können die gemessenen Temperaturen auch mit bekannten Grenzwerten verglichen werden.



DATENANALYSE

Die Datenanalyse geschieht in den meisten Fällen direkt während des Flugs. Wird ein Fehler entdeckt, kann ein hochauflösendes Foto zur späteren Dokumentation abgespeichert werden.

In Ausnahmefällen wir auch der gesamte Flug per Video festgehalten und später im Detail analysiert. Hier entstehen aber sehr schnell große Datenmengen.

In den meisten Fällen werden einzelne Bilder aus dem Video zur Dokumentation abgespreichert und das Videomaterial anschließend gelöscht.



DIAGNOSE

Offensichtliche Schäden, wie Risse oder Brüche, welche während der Sichtkontrolle erkannt wurden, werden in einem Prüfbericht protokolliert.

Gibt es Hinweise auf weniger offensichtliche Beschädigungen, so können andere Messmethoden (z.B. Resonanzprüfung) zur definitiven Schadensermittlung hinzugezogen werden.